Steuerberatung Litauen

Hofmann International

I. Einzelunternehmen

Der Inhaber eines Einzelunternehmens (individuali įmonė) muss eine natürlichen Person sein, die mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet. Zur Gründung ist lediglich ein Antrag auf Eintragung des Unternehmens als Ein-Personen-Gesellschaft notwendig. Im Firmennamen muss der Name des Eigentümers enthalten sein. Normiert ist das Einzelhandelsunternehmen im Einzelunternehmensgesetz Nr. IX-1805 vom 6.11.2003.

 


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