Steuerberatung Litauen

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Steuern in Litauen


Im Jahr 2010 war Litauen auf Platz 5 der europäischen Mitgliedstaaten, die die geringsten Steuern erhoben hatten . Mit einer Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % lag Litauen sogar auf dem vierten Platz innerhalb der Europäischen Union.

Die allgemeinen Grundsätze der litauischen Besteuerung sind im Gesetz über die Steuerverwaltung („Mokesčių administravimo įstatymas“, Nr. IX-2112) geregelt. In dessen Art. 13 werden die Steuern aufgeführt, die das litauische Steuerrecht vorsieht. Danach sind unter anderem folgende Steuern zu zahlen: Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuer, Steuer für staatliche Naturvorräte, Erdöl –und Gassteuer, Ökosteuer, Stempelgebühr, Erbschaftsteuer, sowie Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung.

In einigen Sondergesetzen werden einzelne Steuerarten geregelt.

Die Einkommensteuer wird durch das Einkommensteuergesetz („Gyventojų pajamų mokesčio įstatymas“, Nr. IX-1007) geregelt. Danach unterliegen nichtansässige natürliche oder juristische Personen mit ihrem Einkommen, das sie in Litauen erzielt haben, der litauischen Einkommensteuer. Ansässige natürliche Personen, die sich mehr als 183 Tage in Litauen aufhalten, sind unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen daher mit ihrem gesamten Welteinkommen der litauischen Besteuerung. Anders als in Deutschland besteht für alle Einkünfte, egal wie hoch, ein einheitlicher Steuersatz. Dieser sogenannte Flat Tax beträgt 15 %. Hiervon gibt es jedoch aus Ausnahmen. So liegt der Steuersatz für bestimmte Formen der selbständigen Tätigkeit, wie zum Beispiel für die Agrarwirtschaft, bei lediglich 5 %. Dividenden werden mit 20 % besteuert.

Rechtsgrundlage der Körperschaftsteuer ist das Körperschaftsteuergesetz („Pelno mokesčio įstatymas“, Nr. IX-675). Dieser Steuer unterliegen die in Litauen registrierten Unternehmen mit ihrem weltweiten Einkommen. Ausländische Unternehmen unterliegen der litauischen Einkommensteuer mit ihrem Einkommen aus ihrer Tätigkeit in Litauen. Auch für die Körperschaftsteuer gilt ein einheitlicher Steuersatz. Dieser beträgt ebenso wie die Einkommensteuer 15 %. Zudem werden auf Dividenden Steuern in Höhe von 15 % erhoben. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmeregelungen. So gibt es für Kleinunternehmen, die jährlich weniger als 500.000,- LTL (etwa 144.763,48 Euro) Umsatz tätigen und durchschnittlich weniger als 50 Mitarbeiter haben, eine verminderte Steuerrate in Höhe von 13 % . Bei der Berechnung der zu zahlenden Körperschaftsteuer können die Unternehmen auch Aufwände abziehen, für die es unterschiedliche Abschreibungsdauern von 3 bis 20 Jahren gibt. Aufwendungen für bestimmte Gebiete, wie zum Beispiel Verluste oder Dienstreisen, können nur bis zu einer bestimmten Höhe abgeschrieben werden. Auf der anderen Seite können Verluste bis zu fünf Jahre vorgetragen werden, wobei auch hier verschiedene Sonderregelungen gelten.

Die Mehrwertsteuer wird im Mehrwertsteuergesetz („Pridėtinės vertės mokesčio įstatymas“, Nr. IX-751 ) geregelt. Der Regelsteuersatz liegt hier im Jahr 2011 bei 21 %. Daneben gibt es auch reduzierte Steuersätze. So fallen für medizinische Dienstleistungen und Medikamente 5 % Mehrwertsteuer an. Heizenergie und Heißwasser, Hotel- und Beherbergungsdienstleistungen, sowie Bücher und nicht periodisch erscheinende Publikationen werden mit 9 % besteuert.

Litauen hat 47 Besteuerungsabkommen mit anderen Ländern geschlossen, darunter auch mit Deutschland, die sich inhaltlich an dem OECD-Musterabkommen orientieren.