Sozialversicherung in Litauen
Das litauische System der sozialen Sicherheit unterteilt sich in Sozialversicherung, Sozialhilfe und soziale Dienste. Die Sozialversicherung ist in einem Sozialversicherungsgesetz geregelt. Finanziert wird sie durch einen Sozialversicherungsfond, in den Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen. Der Arbeitgeberanteil liegt dabei bei 30,98 % wohingegen der Arbeitnehmer lediglich 9 % seines Lohnes für die Sozialversicherung abführt.
Nach der Bestimmung des Sozialversicherungsgesetzes Litauens sind alle arbeitenden Personen gesetzlich versichert. Sie haben dadurch einen Anspruch auf Versicherungsleistungen, unter anderem bei Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Alter, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Familienleistungen, sowie Arbeitslosigkeit und Gesundheitsversorgung.
Für Selbständige und Landwirte besteht eine Pflichtversicherung nur in Bezug auf Renten, Rückerstattung für Ausgaben ärztlicher Behandlungen, medizinischer Vorsorge und Sterbegeld. Für alle anderen Bereiche müssen sie sich selbständig privat zusatzversichern.