Steuerberatung Litauen

Hofmann International

II. Personengesellschaften

Personengesellschaften in Litauen können Offene Handelsgesellschaften oder auch Kommanditgesellschaften sein.


1. Offene Handelsgesellschaft
Eine Offene Handelsgesellschaft (tikroji ūkine bendrija) wird durch mindestens zwei Gesellschafter gegründet, die sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können und die für die Verbindlichkeiten der OHG persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch haften. Der erforderliche Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet und die OHG ins Handelsregister eingetragen werden.

2. Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft (komanditine ūkine bendrija) wird ebenfalls von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet, wobei der Komplementär für die Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet und der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage. Auch hier ist der Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden und die KG ins Handelsregister einzutragen.

 


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